ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINES

Sämtliche gegenwärtige und künftige Leistungen, Angebote und sonstige vertraglichen Vereinbarungen von PPS. erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur durch schriftliche oder schriftlich bestätigte Vereinbarung ausgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die von PPS. nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, werden nicht Vertragsbestandteil. Das gilt auch für den Fall, dass abweichenden Bedingungen des Kunden seitens PPS. nicht ausdrücklich widersprochen wird. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

ANGEBOTE, PREISE, VERTRAGSSCHLUSS

Alle Angebote von PPS. sind grundsätzlich freibleibend. Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und Preislisten gemachten Angaben zu Preisen und Leistungen sowie dergleichen verstehen sich als Richtwerte und sind mithin unverbindlich. Verbindlich sind derartige Angaben in dem Fall, dass im Vertrag ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird. Alle Preise verstehen sich ab Lager und in Euro zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden deutschen Mehrwertsteuer. Im Übrigen sind sonstige Angebote grundsätzlich als Antrag zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Bestellungen werden von PPS. wahlweise durch Auftragsbestätigung in Textform (z.B. E-Mail / Fax / Brief) oder durch Auftragslieferung angenommen. Durch die Annahme der Bestellung kommt der Vertrag zustande.

LIEFERUNG, GEFAHRTRAGUNG UND VERZUG

Angegebene Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Für die Folgen einer verspäteten Lieferung können Ansprüche gegenüber PPS. nicht geltend gemacht werden. PPS. ist zu Teillieferungen berechtigt, ohne dass es einer Zustimmung des Kunden bedarf, wenn dies dem Kunden zumutbar und nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen ist.

Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, wenn dieser Unternehmer ist; in diesem Fall geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Ist der Kunde Verbraucher, so gelten hinsichtlich des Gefahrübergangs die gesetzlichen Bestimmungen.

Versand, Auswahl der Transportmittel und des Transportweges sowie zweckentsprechende Verpackungen werden mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen eine Haftung entsteht jedoch nur bei grob fahrlässiger Verletzung dieser Verpflichtung. PPS. ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern. Die Lieferung erfolgt an die sich aus der Auftragserteilung ergebende Adresse des Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Bei Lieferverzug ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen, mindestens jedoch zweiwöchigen Nachfrist durch schriftliche Erklärung unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen vom Vertrag zurückzutreten. Will der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so muss er PPS. zunächst eine Frist zur Nachlieferung von mindestens drei Wochen setzen mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Nachlieferungsfrist wird von dem Tage an berechnet, an dem die schriftliche Mitteilung des Kunden bei PPS. eingeht. Schadensersatzansprüche gegen PPS. sind nur dann gegeben, falls der Verzug oder die Unmöglichkeit der Lieferung auf dem groben Verschulden von PPS. beruht.

Im Falle eines Annahmeverzuges des Kunden haftet PPS. bei etwaigen Beschädigungen oder im Falle des Untergangs von Waren nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Abnahme der von PPS. vertraglich zu erbringenden Leistung ist eine Hauptpflicht. Bei Nichtabnahme des Kunden ist PPS. berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schadenersatz geltend zu machen, 20 Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Der Kunde ist berechtigt, den Anfall eines geringeren Schadens nachzuweisen.

KAUFPREIS, ZAHLUNG UND AUFRECHNUNG

Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort bar, ansonsten 10 Tage nach Rechnungsdatum rein netto und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist PPS. vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent, wenn der Kunde Unternehmer ist, bzw. 5 Prozent, wenn der Kunde Verbraucher ist, über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern, es sei denn PPS. weist eine höhere Belastung nach.

Die Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen von PPS. ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher, PPS. gegenüber dem Kunden zustehender Forderungen im Eigentum von PPS. Der Kunde ist auf Verlangen von PPS. verpflichtet, die Ware sofort an PPS. oder einen von PPS. beauftragten Dritten zur Sicherstellung herauszugeben. Darüber hinaus ist PPS. oder ein von PPS. beauftragter Dritter berechtigt, die Ware abzuholen und zu diesem Zweck die Geschäftsräume des Kunden zu betreten. Nach vorheriger schriftlicher Anzeige ist PPS. innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des diesbezüglichen Schreibens berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt bestehende Ware und mögliche andere Sicherheiten nach eigenem Ermessen zu verwerten. Die Gutschrift über den Verwertungserlös gilt als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Der Kunde hat PPS. von allen Zugriffen Dritter auf das Eigentum von PPS. insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Beschlagnahmen sowie von allen am Eigentum von PPS. eintretenden Schäden zu unterrichten. Er ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten verpflichtet, die PPS. durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen entstehen.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung bzw. einer Weiterverwendung an PPS. ab. PPS. verpflichtet sich für den Fall, dass der Betrag der im Voraus abgetretenen Forderungen den Betrag der gesicherten Forderungen um mehr als 20% übersteigt, einen darüber hinausgehenden Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Kunden nach Auswahl von PPS. freizugeben.

Der Kunde ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber PPS. nachkommt, zur Einziehung der Forderungen aus der ordnungsgemäßen Weiterveräußerung bzw. Weiterverwendung bis zu einem jederzeit möglichen Widerruf durch PPS. ermächtigt. Mit einer Zahlungseinstellung, der Beantragung bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht des Kunden zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln. Der Kunde hat nicht das Recht, durch Abtretung über seine Forderungen aus der Weiterveräußerung bzw. Weiterverwendung zu verfügen und hat auf ausdrückliches Verlangen von PPS. seinen Schuldnern eine Forderungsabtretung anzuzeigen.

RÜCKTRITT

PPS. kann berechtigterweise vom Vertrag zurücktreten

a) wenn PPS. wegen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstiger nicht nur vorübergehender, unvorhersehbarer, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindender Leistungshindernisse die Auftragslieferung nicht durchführen kann, es sei denn, der Hinderungsgrund liegt in der eigenen Verantwortung von PPS.;

b) wenn PPS. ohne eigenes Verschulden erst nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, die begründeten Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen. PPS. ist auch berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Kunde in angemessener Frist diese Sicherheiten nicht, ist PPS. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

URHEBERRECHTE BZW. SCHUTZRECHTE DRITTER

Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten bzw. Schutzrechten Dritter ist PPS. auf die Erklärungen des Kunden angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt, haftet der Kunde hierfür allein und hat PPS. von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie die bei PPS. anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Vom Kunden zu beschaffende Grafiken, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind PPS. frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.

VERLUST VON DATEN, FOTOS ODER FILMEN

PPS. haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Daten, Fotos, Dias oder Filmen, sofern die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PPS. beruht. Die Haftung beschränkt sich auf den reinen Materialwert des überlassenen Gegenstandes. PPS. erstellt keinerlei Sicherheitskopien (Back-Up) hinsichtlich übergebener Dateien und Daten. Der Kunde ist aus Gründen des Schutzes von Datenverlust seinerseits zur Erstellung solcher Sicherheitsdateien vor der Weitergabe von auf Speichermedien gespeicherten Dateien an PPS. verpflichtet.

MANGELRÜGEN

Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Auftragsarbeiten unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. § 377 HGB gilt uneingeschränkt. Andernfalls gilt die Arbeit als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens nach einer Woche geltend gemacht werden.

Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.Bei Beanstandungen müssen PPS. sämtliche zum Auftrag gehörende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, anderenfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet.

Soweit PPS. durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden. PPS. ist selbstverständlich bestrebt, äußerste Maßgenauigkeit zu erzielen, dennoch sind nachstehende Toleranzwerte einzuplanen: bis ± 2 %, höchstens jedoch 2,5 cm. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und können durch Beschnitt abweichen. Wünscht der Kunde exaktes Format, muss dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, anderenfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig. Macht der Kunde bei Reproduktionen, Wiedergabe oder Vervielfältigungen keine konkreten Angaben über Farbe, Helligkeit oder Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik. Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen bis zu 5% können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge einschließlich der hergestellten Muster.

MANGELANSPRÜCHE

Auftragsarbeiten, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sind in angemessener Frist nach von PPS. wahlweise nachzubessern oder neu zu liefern (Nacherfüllung), sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Schlägt eine Nacherfüllung wiederholt fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Keine Mängelansprüche bestehen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, insbesondere unsachgemäßer Montage- oder Reparaturarbeiten seitens Dritter oder des Kunden, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Gewährleistungsansprüche von Unternehmern verjähren binnen 12 Monaten nach Abnahme;§ 438 Abs.1 Nr.2 und § 634a Abs.1 Nr.2 BGB bleiben unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln.

ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, RECHTSWAHL

 Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute bei sämtlichen Rechtsstreitigkeiten ist nach Wahl von PPS. Hamburg oder der Geschäftssitz des Kunden. Gerichtsstand ist auch dann Hamburg, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Erteilung des Auftrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland heraus verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.