Hinweisgeberschutzgesetz

Ziel des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, Verstöße oder Missstände im beruflichen Umfeld aufzudecken und zu unterbinden. Auf dieser Seite möchten wir Euch und Ihnen die Möglichkeit geben, sich bei uns zu melden, wenn Ihr oder Sie von einem Verstoß erfahrt und uns darauf hinweisen möchtet.

Dieser Hinweis wird streng vertraulich behandelt! Nur die Meldestelle, bestehend aus Theresa Kaiser und Andrea Seiberth, wird Kenntnis von dem Hinweis erlangen, diesem nachgehen und den Missstand ausräumen. Der Hinweisgeber erhält innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und spätestens nach 3 Monaten, eine Rückmeldung, wie mit dem Hinweis verfahren wurde.

Die Hinweisgeber können weder in Bezug auf ihren Hinweis noch auf ihre Beschäftigung haftbar gemacht werden. Wenn gewünscht, kann der Hinweis auch anonym abgegeben werden. Hierbei ist zu bedenken, dass wir auf die Angabe einer Mailadresse angewiesen sind, um Rückfragen zur Klärung des Vorfalls zu stellen und dem Hinweisgeber eine Rückmeldung zum Ergebnis der Untersuchung zu geben.

Meldestelle:

Theresa Kaiser, hinschg@pps-dp.de, Tel. +49 40 2376716-42
Andrea Seiberth, hinschg@pps-dp.de. Tel. +49 40 2376716-41
PPS. Digital Printing GmbH, Hans-Henny-Jahnn-Weg 19, 22085 Hamburg